Wertermittlung in Spanien

Wir erstellen Verkehrswertgutachten und Kurzbewertungen für Immobilen in Spanien

Sie benötigen für Ihr Haus oder Wohnung in Spanien ein Verkehrswertgutachten? Gerne erstellen wir ein rechtssicheres Gutachten Ihrer spanischen Immobilie. Dies ist zur Vorlage bei Behörden, wie z.B. dem Finanzamt geeignet.

Für die private Vermögensaufstellung, einen geplanten Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien genügt oft auch eine Kurzbewertung. Lassen Sie sich von uns beraten, was für Ihren Zweck am besten für Ihre Ferienwohnung in Spanien passt.

Unabhängig davon ob Sie eine Ferienwohnung oder ein Haus haben, erhalten Sie von einem weltweit zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 eine neutrale Immobilienbewertung in Spanien

Für alle autonomen Gemeinschaften bieten wir Ihnen Gutachten für Immobilien in Spanien an: Andalusien, Katalonien, Madrid, Valencia, Galicien, Kastilien und León, Baskenland, Kanarische Inseln (z.B. Teneriffa), Kastilien-La Mancha, Region Murcia, Aragonien, Balearische Inseln, Extremadura, Asturien, Navarra, Kantabrien und La Rioja. Auch für die beiden autonomen Städte Ceuta und Melilla erstellen wir Immobiliengutachten für Spanien. Für eine Wertermittlung an der Costa Blanca, wie z.B. Los Alcázares, La Manga oder Alicante sind wir der richtige Ansprechpartner.

Unsere Auftraggeber für ein Immobiliengutachten in Spanien sind vor allem Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichte und Privatpersonen. Die meisten Gründe für die Wertermittlung der Immobilie in Spanien sind Erbangelegenheiten, Scheidungen, Schenkungen, oder ein geplanter Kauf oder Verkauf. Beim Kauf einer Immobilie in Spanien raten wir dazu, einen landeskundigen Anwalt hinzuziehen. 
Zur Vorlage bei Gerichten erstellen wir rechtssichere Gerichtsgutachten Ihrer Immobilien in Spanien.

Sie erhalten von einem Gutachter für Immobilienbewertung ein Verkehrswertgutachten oder eine Kurzbewertung Ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks in Spanien nach deutschem Standard. Unsere Sachverständigen haben die international gültige Zertifizierung und beachten die örtlichen Gegebenheiten in Spanien.
Mögliche Gründe, um einen Sachverständigen für Spanien zu beauftragen können ein Kauf oder Verkauf eines Hauses in Spanien oder eine Erbangelegenheit bezüglich einer Immobilie sein. In letzter Zeit werden wir immer Öfter wegen Scheidung zur Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie in Spanien beauftragt, Weitere Gründe für eine Wertermittlung von Immobilien in Spanien können Zwangsversteigerungen, Nachweis für Betreuungsgerichte oder Finanzierung eines Hauses oder Wohnung in Spanien durch ein Kreditinstitut sein.
Unsere Auftraggeber für die Wertermittlung von Immobilien in Spanien sind im Übrigen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Steuerberater, Rechtsanwälte und Gerichte.
Sie können fast alle Arten von Immobilien bewerten lassen, wie z.B. Ein- oder Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen in Spanien.

Wie lange dauert die Bewertung einer Immobilie in Spanien?

Die Dauer für die Ausfertigung des Gutachtens für Ihre Immobilie in Spanien hängt von einigen Faktoren ab. Bei einem Verkehrswertgutachten führen wir immer eine Besichtigung Ihres Hauses oder Wohnung in Spanien durch. In der Regel können wir Ihnen aber die Termine zur Besichtigung relativ kurzfristig anbieten.
Nach dem Ortstermin hängt der Zeitfaktor von der Art des Objekts und den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen für Ihre Immobilienbewertung in Spanien ab. Je nach Arbeitsaufwand sind aber ausführliche Verkehrswertgutachten zwischen zwei und vier Wochen nach der Besichtigung erstellt. 

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