FAQ - Häufige Fragen zu Verkehrswertgutachten für Auslandsimmobilien
Kosten für eine Immobilienbewertung
Die Kosten hängen unter anderem von Art, Lage, Größe und Komplexität der Immobilie ab. Vor Beauftragung erhalten Sie ein transparent kalkuliertes Festpreisangebot.
Wird ein Verkehrswertgutachten vom Finanzamt anerkannt?
Verkehrswertgutachten können unter anderem zur Vorlage bei Finanzämtern verwendet werden, beispielsweise im Zusammenhang mit Erbschaften, Schenkungen oder steuerlichen Angelegenheiten.
Welche Immobilien im Ausland können bewertet werden?
Bewertet werden unter anderem Ferienwohnungen, Häuser, Villen, Grundstücke, Luxusimmobilien sowie Anlageimmobilien im Ausland.
In welchen Ländern werden Immobilien bewertet?
Immobilienbewertungen erfolgen unter anderem in Kroatien, Spanien, Italien, Portugal, Griechenland, Ungarn sowie weiteren Ländern weltweit.
Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?
Ein Verkehrswertgutachten kann beispielsweise bei Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen, Zugewinnausgleich, steuerlichen Angelegenheiten, Verkäufen oder gerichtlichen Verfahren erforderlich sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kurzbewertung und einem Verkehrswertgutachten?
Eine Kurzbewertung dient in erster Linie der überschlägigen Werteinschätzung. Ein Verkehrswertgutachten enthält hingegen eine ausführliche und nachvollziehbare Wertermittlung nach anerkannten Bewertungsgrundsätzen.
Können die Gutachten bei Gericht verwendet werden?
Die Verkehrswertgutachten können unter anderem für gerichtliche Verfahren oder zur Vorlage bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Behörden verwendet werden.
Welche Unterlagen werden für die Immobilienbewertung benötigt?
Je nach Land und Objektart werden beispielsweise Grundbuchunterlagen, Flächenangaben, Bauunterlagen, Fotos, Lageinformationen oder Kaufverträge benötigt
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Die Bearbeitungsdauer hängt von Art und Umfang des Bewertungsobjektes sowie der Verfügbarkeit der Unterlagen ab. In den meisten Fällen dauert die Ausfertigung des Gutachtens drei bis vier Wochen nach Besichtigung und vorliegen aller Unterlagen.
Wer erstellt die Gutachten?
Die Gutachten werden von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung erstellt.