Zertifizierte Sachverständige für Auslandsimmobilien
Die Verkehrswertgutachten für Auslandsimmobilien werden von einem nach zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung erstellt. Die Zertifizierung erfolgte durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Die Gutachten können unter anderem für Gerichte, Finanzämter, Erbschaften, Schenkungen, Zugewinnausgleich oder steuerliche Zwecke verwendet werden.
Für steuerliche Zwecke ist insbesondere § 198 Bewertungsgesetz (BewG) relevant, wonach der Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes durch ein Gutachten möglich sein kann.
Bewertet werden unter anderem Ferienwohnungen, Häuser, Villen, Grundstücke und Luxusimmobilien im Ausland.
Zusätzlich bestehen Qualifikationen und Mitgliedschaften in fachbezogenen Sachverständigen- und Gutachterverbänden.