Wertermittlung in Bosnien und Herzegowina

Wir erstellen Verkehrswertgutachten und Kurzbewertungen für Immobilen in Bosnien und Herzegowina

Sie benötigen für Ihr Haus oder Wohnung in Bosnien und Herzegowina ein Verkehrswertgutachten? Gerne erstellen wir ein rechtssicheres Gutachten Ihrer Immobilie in Bosnien und Herzegowina. Dies ist zur Vorlage bei Behörden, wie z.B. dem Finanzamt geeignet.

Für die private Vermögensaufstellung, einen geplanten Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie in Bosnien und Herzegowina genügt oft auch eine Kurzbewertung. Lassen Sie sich von uns beraten, was für Ihren Zweck am besten für Ihre Ferienwohnung in Bosnien und Herzegowina passt.

Unabhängig davon ob Sie eine Ferienwohnung oder ein Haus haben, erhalten Sie von einem weltweit zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 eine neutrale Immobilienbewertung in Bosnien und Herzegowina

Für diese Kantone bieten wir Ihnen Gutachten für Immobilien in Bosnien und Herzegowina an: Una-Sana (Unsko-sanski), Posavina (Posavski / Posavska županija), Tuzla (Tuzlanski), Zenica-Doboj (Zeničko-dobojski), Bosnisches Podrinje (Bosansko-podrinjski), Zentralbosnien/Mittelbosnien (Srednjobosanski /Srednjobosanska županija), Herzegowina-Neretva (Hercegovačko-neretvanski /Hercegovačko-neretvanska županija), West-Herzegowina (Zapadno-hercegovački / Zapadno-hercegovačka županija), Sarajevo (Sarajevski) und Hercegbosanska županija/Livanjski/Zapadnobosanski.

Unsere Auftraggeber für ein Immobiliengutachten in Bosnien und Herzegowina sind vor allem Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichte und Privatpersonen. Die meisten Gründe für die Wertermittlung der Immobilie in Bosnien und Herzegowina sind Erbangelegenheiten, Scheidungen, Schenkungen, oder ein geplanter Kauf oder Verkauf. Beim Kauf einer Immobilie in Bosnien und Herzegowina raten wir dazu, einen landeskundigen Anwalt hinzuziehen. 
Zur Vorlage bei Gerichten erstellen wir rechtssichere Gerichtsgutachten Ihrer Immobilien in Bosnien und Herzegowina.

Sie erhalten von einem Gutachter für Immobilienbewertung ein Verkehrswertgutachten oder eine Kurzbewertung Ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks in Bosnien und Herzegowina nach deutschem Standard. Unsere Sachverständigen haben die international gültige Zertifizierung und beachten die örtlichen Gegebenheiten in Bosnien und Herzegowina.
Mögliche Gründe, um einen Sachverständigen für Bosnien und Herzegowina zu beauftragen können ein Kauf oder Verkauf eines Hauses in Bosnien und Herzegowina oder eine Erbangelegenheit bezüglich einer Immobilie sein. In letzter Zeit werden wir immer Öfter wegen Scheidung zur Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie in Bosnien und Herzegowina beauftragt, Weitere Gründe für eine Wertermittlung von Immobilien in Bosnien und Herzegowina können Zwangsversteigerungen, Nachweis für Betreuungsgerichte oder Finanzierung eines Hauses oder Wohnung in Bosnien und Herzegowina durch ein Kreditinstitut sein.
Unsere Auftraggeber für die Wertermittlung von Immobilien in Bosnien und Herzegowina sind im Übrigen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Steuerberater, Rechtsanwälte und Gerichte.
Sie können fast alle Arten von Immobilien bewerten lassen, wie z.B. Ein- oder Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen in Bosnien und Herzegowina.

Wie lange dauert die Bewertung einer Immobilie in Bosnien und Herzegowina?

Die Dauer für die Ausfertigung des Gutachtens für Ihre Immobilie in Bosnien und Herzegowina hängt von einigen Faktoren ab. Bei einem Verkehrswertgutachten führen wir immer eine Besichtigung Ihres Hauses oder Wohnung in Bosnien und Herzegowina durch. In der Regel können wir Ihnen aber die Termine zur Besichtigung relativ kurzfristig anbieten.
Nach dem Ortstermin hängt der Zeitfaktor von der Art des Objekts und den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen für Ihre Immobilienbewertung in Bosnien und Herzegowina ab. Je nach Arbeitsaufwand sind aber ausführliche Verkehrswertgutachten zwischen zwei und vier Wochen nach der Besichtigung erstellt. 

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