Zertifiziert mit weltweiter Gültigkeit

Die Verkehrswertgutachten Ihres Hauses oder Wohnung im Ausland werden ausschließlich von einem Sachverständigen erstellt, der die weltweit gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO IEC 17024 hat.  
Diese Zertifizierung berechtigt auch Gerichtsgutachten für z.B. Ferienwohnungen zu erstellen. Des Weiteren werden die Gutachten für Auslandsimmobilien bei allen Behörden wie dem Finanzamt anerkannt. Dies ist u.a. in § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) geregelt. Sollten Sie das Gutachten für das Finanzamt benötigen, ist wichtig, das der Gutachter von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden ist. Diese Voraussetzung ist bei uns auf jeden Fall gegeben.

Das Gutachten Ihrer Auslandsimmobilie wird von Sachverständigen durchgeführt die neben der internationalen Zertifizierung auch als Mitglieder im Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband eine Qualifizierung nachgewiesen haben. 

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